Wohnungen und Häuser mit REMMA kaufen, verkaufen & vermieten

 

Makleranfrage

Immobilienmakler

Profitieren Sie von unserem Fachwissen sowie unserem Netzwerk bei Kauf, Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie(n). Wenn Sie Ihre Immobilie(n) verkaufen möchten, nehmen wir gerne eine kostenloste Bewertung vor und beraten Sie zu den erzielbaren Marktpreisen sowie der passenden Zielgruppe. Wir analysieren verborgene Wertsteigerungspotentiale und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

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Unsere Kunden schreiben auf Google

Matteo Hochhuth

Ein sehr gutes Unternehmen, freundliche Mitarbeiter und vor allem engagiert. Immer schnell erreichbar gewesen. Sehr empfehlenswert!!!

Dario

Von mir gibt es hier ganz klare 5 Sterne, das Team ist stets bemüht und engagiert, absolute Weiterempfehlung!

Khati

Sehr engagiertes Team - Remma kümmert sich sehr schnell und sehr gut! Ich kann diese Hausverwaltung absolut weiterempfehlen.

DomM

Danke für die tolle und umfangreiche Beratung. Freu mich auf das nächste Treffen. Sehr empfehlenswert!!!

Unser Leistungsangebot als Immobilienmakler

  • Unabhängige Immobilienbewertung
  • Beratung bei der Strukturierung und Optimierung Ihres Immobilienbestandes
  • Entwicklung und Umsetzung von Objekt- und Portfoliostrategien
  • Neuvermietung und Optimierung der Mieteinnahmen
  • Fachkundige Begleitung bei Transaktionsgeschäften
  • Abstimmung des optimalen Verkaufszeitpunktes mit Ihrem Steuerberater (Spekulationsfrist und Risiko der Qualifizierung als gewerblicher Verkäufer)
  • Unterstützung bei der Finanzierung von Immobilienerwerben
  • Und viel mehr …

Gerne nehmen wir eine kostenfreie Bewertung Ihrer Immobilie vor!

Wir finden den richtigen Mieter für Ihre Immobilie

1. Vermarktung

  • Inserat Ihrer Wohnung auf unserer Webseite und auf gängigen Immobilienportalen
  • Verwendung von ansprechenden und hochwertigen Fotos 
  • Erstellung eines Energieausweises
  • Präzise Beschreibung der Immobilie

2. Mietervorauswahl

  • Hat der Bewerber eine rechtlich verbindliche Selbstauskunft zu seinen privaten Verhältnissen ausgefüllt?
  • Liegt eine Kopie des Personalausweises vor?
  • Liegen die drei letzten Gehalts-/Einkommensnachweise vor? 
  • Besteht ein Nachweis regelmäßiger Mietzahlungen (z. B. der letzten drei Mieten)
  • Stimmt der Bewerber der Überprüfung seiner Kreditwürdigkeit zu (Schufa- Auskunft   oder ähnliche Konsumentenauskunft)?
  • Liegen die Kontaktinformation des Vorvermieter und/oder eine Vermieterbescheinigung vor?
  • Hat der Bewerber ein nachvollziehbares Interesse die Immobilie langfristig anzumieten? 
  • Ist die Kommunikation mit dem Bewerber konstruktiv und erhalten wir zeitnahe Rückmeldungen?

3. Objektbesichtigung

  • Durchführung von Einzelbesichtigungsterminen mit potenziellen Wunschmietern
  • Kennenlerngespräch zur Gewinnung eines persönlichen Eindrucks vom Interessenten
  • Telefonat mit dem Vorvermieter
  • Besprechung wesentlicher Mietvertragsdetails

4. Neuvermietung

  • Wahl eines Mieters nach Überprüfung aller Unterlagen sowie Gespräch mit dem Interessenten und seinem Vorvermieter
  • Erstellung des Mietvertrages
  • Wohnungsabnahme mit dem Altmieter 
  • Wohnungsübergabe an den Neumieter

Checkliste Neuvermietung

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Häufige Fragen und Antworten

Welche Kosten entstehen beim Immobilienerwerb?

Neben dem Kaufpreis für die Immobilie zahlt der Immobilienerwerber die sogenannten Kaufnebenkosten. Die Kaufnebenkosten bestehen aus zwingenden Kosten, die bei jedem Immobilienerwerb anfallen, sowie flexible Kosten, die im Einzelfall anfallen können.

 

zwingenden Kaufnebenkostenflexible Kaufnebenkosten
NotarkostenMaklerprovision
GrundbuchkostenGutachterkosten
GrunderwerbsteuerUmzugskosten

 

Wonach bemisst sich die Höhe der Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision (auch Maklercourtage genannt) ist nicht gesetzlich geregelt und frei verhandelbar. In der Praxis haben sich in den Bundesländern bestimmte Maklerprovisionen etabliert. Die Provision kann je nach Bundesland zwischen 9 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegen (vgl. die Tabelle unten).

Die Verteilung der Kosten für die Maklerprovision kann ebenfalls frei verhandelt werden. Üblicherweise erfolgt eine 50%ige Kostenteilung zwischen Käufer*in und Verkäufer*in oder eine vollständige Kostentragung durch den/die Käufer*in. Seit Ende 2020 hat der Gesetzgeber allerdings zum Schutze des ein Einfamilienhaus kaufenden Verbrauchers Sonderregelungen getroffen, sodass insofern der vollständigen Kostentragung der Maklerprovision durch den Käufer Grenzen gesetzt sind.

Die Maklerprovision ist zu zahlen, wenn der Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

BundeslandMaklerprovisionÜbliche Kostenverteilung
Baden-Württemberg7,14 %Kostenteilung
Bayern7,14 %Kostenteilung
Berlin7,14 %Kostenteilung
Brandenburg7,14 % 
Bremen5,95 % 
Hamburg6,25 % 
Hessen5,95 % 
Mecklenburg-Vorpommern5,95 %Kostenteilung
Niedersachsen: Höhe und Verteilung je nach Region7,14 bis 5,95Kostenteilung
Nordrhein-Westphalen7,14Kostenteilung
Rheinland-Pfalz7,14Kostenteilung
Saarland7,14Kostenteilung
Sachsen-Anhalt7,14Kostenteilung
Sachsen7,14Kostenteilung
Schleswig-Holstein7,14Kostenteilung
Thüringen7,14Kostenteilung

 

Stand: Januar 2023

Ist die Maklerprovision für den/die Erwerber*in steuerlich absetzbar?

Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit ist zwischen einem Immobilienkauf zur Eigennutzung und einem Investitionsobjekt zur Fremdvermietung zu unterscheiden.

Der Eigennutzer kann die Kaufnebenkosten (einschließlich der Maklerprovision) nicht absetzen.

Die Maklerprovision für den Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage zählen zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten und werden linear abgeschrieben.

Kann man die Kaufnebenkosten finanzieren?

Es ist grundsätzlich möglich, neben dem Kaufpreis auch alle Kaufnebenkosten zu finanzieren (sogenannte Vollfinanzierung). Hierbei haben Kreditinstitute unterschiedliche interne Vorgaben und Richtlinien. Eine Vollfinanzierung wird bei der gegenwärtigen Marktlage von weniger Banken und nur bei hervorragender Bonität angeboten. Zudem wird die finanzierende Bank höhere Finanzierungszinsen verlangen.