Die Qualität ist beim Property Management maßgeblich. Ein wichtiger Qualitätsfaktor ist die Zertifizierung der Verwaltung gemäß § 26a WEG.
Dank der WEG-Reform (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) wurde die Zertifizierung des Verwalters gemäß § 26a WEG eingeführt. Sinn und Zweck ist die längst fällige Qualitätssicherung von Immobilienverwaltern, die letztlich Zugriff auf die Gelder der Gemeinschaft haben und denen mit der Bestellung als Immobilienverwalter Verantwortung über einen Gegenstand von erheblichem wirtschaftlichem Wert übertragen wird. Hinzukommt die zunehmende Komplexität der Immobilienverwaltung durch immer weitreichendere gesetzliche Regelungen in Bezug auf Sanierungspflichten der Eigentümer oder des WEG-Rechts.
Neben der Sachkunde ist der Serviceanspruch eines Property Management besonders essenziell. Gerade die zügige Schadensbeseitigung ist beispielsweise wichtig, damit sich Schäden nicht verfestigt, keine Folgeschäden entstehen und keine Mietminderungen drohen.
Auch bei der Auftragsvergabe an Handwerker und sonstige Dienstleister sollte das Property Management auf ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis achten.
Somit muss Ihre Verwaltung gut erreichbar sein und zügig lösungsorientiert vorgehen. Gerade bei sehr kleinen Verwaltungen kann wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung Einiges unter den Tisch fallen. Wir empfehlen daher auf die Reaktionszeit und Verwaltungsgröße zu achten.
REMMA ist eine zertifizierter Verwaltung gemäß § 26a WEG. Ferner sind wir im besonderen Maße auf Werterhalt und Wertsteigerung Ihrer Immobilie(n) fokussiert und zeichnet uns durch eine schnelle und effektive Problemlösung aus.