Professionelle WEG-Verwaltung

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Verwaltungsanfrage

Zertifizierter WEG-Verwalter

Wir erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des zum 1. Dezember 2020 novellierten Wohnungseigentumsgesetz an WEG-Verwalter, da wir zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG sind. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Eigentümer ab dem 1. Dezember 2023 einen Rechtsanspruch auf einen "zertifizierten Verwalter".

Sie erfahren mehr zur Zertifizierung nach § 26a WEG unter Häufige Fragen am Seitenende.

WEG-Verwaltung durch REMMA umfasst

  • Verwaltung durch zertifizierte Verwaltung nach § 26a Absatz 1 WEG
  • Regelmäßige Objektbegehung
  • Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen (Leseberechtigung für Eigentümer auf die WEG-Konten)
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen
  • Mahnwesen
  • Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung (ETV)
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Handwerkermanagement
  • Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Energetische Sanierungen
  • Digitales Portal für effiziente Kommunikation und optimales Prozessmanagement (REMMA Portal)
  • Mobiler Zugang zu allen relevanten Unterlagen über unser Portal
  • Und viel mehr!

Hervorragender Service

Wir sind für Sie sehr gut erreichbar, und zwar persönlich im Büro, per Telefon, E-Mail oder über unser Portal. 

Überdies können Sie 24h/Tag Nachrichten oder Schadensmeldungen über unser digitales Kommunikations- und Vorgangsmanagementportal (REMMA Portal) via Desktop, Tablet oder Smartphone an uns senden.

Unabhängig davon wie Sie uns kontaktieren - wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens 48 Stunden bei Ihnen zurück! 

Effiziente Lösungen

Nie wieder der Hausverwaltung hinterherlaufen! Eigentümer können uns über Schäden oder Störungen in unserem Portal benachrichtigen (Ticketsystem).

Danach können Sie sich zurücklehnen und beobachten, wie die durch Sie in Gang gesetzte Anfrage bearbeitet wird. Sie werden über jeden Schritt durch Statusmeldungen benachrichtigt und müssen nicht einer Hausverwaltung hinterhertelefonieren, um zu erfahren, wie der Stand der Bearbeitung ist.

Zudem sind unsere Dienstleister wie Handwerker auch in unserem Portal eingebunden, sodass die Behebung von Schäden oder Störungen noch schneller erfolgen kann.

 

Jederzeitige Verfügbarkeit von relevanten Dokumenten

Gemeinsam für die Natur

Angesichts des großen Papierverbrauchs in Deutschland ist das Einsparen von Papier ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Muss überhaupt immer alles ausgedruckt werden? Unsere Antwort ist eindeutig: NEIN! Wir bieten unseren Kunden ein digitales Portal zur Kommunikation und stellen Ihnen alle wichtigen Unterlagen dort zur Verfügung.

Allein mit der Einladung zu einer Eigentümerversammlung werden ca. 20 Seiten versendet (Einladung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Heizkostenabrechnung etc.). Bei einer Hausverwaltung mit 1.000 Einheiten und beispielsweise 1.000 Eigentümern sind dies 20.000 Seiten im Jahr, die ausgedruckt und versendet werden. Hinzu kommen nicht selten außerordentliche Eigentümerversammlungen, Umlaufbeschlüsse sowie allgemeine Schreiben an Eigentümer. Meist werden die Unterlagen nur einmal gelesen und dann entweder weggeworfen oder jahrelang aufbewahrt, ohne dass eine erneute Lektüre erfolgt. 

Sie merken, dass wir hier gemeinsam mit Ihnen viel bewegen können, indem wir Ihnen Unterlagen Online übersenden. So bewahren wir die Unterlagen in unserem Portal für Sie auf und Sie können diese jederzeit lesen. 

Wir senden Ihnen selbstverständlich alle Unterlagen per Post oder via E-Mail zu, wenn Sie dies präferieren.

Weitere Tipps zur Reduzierung des Papierverbrauchs finden Sie bei WWF unter https://www.wwf.de/aktiv-werden/tipps-fuer-den-alltag/holz-und-papier/papier-und-waldschutz/

Hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis

Preisübersicht

WEG-Verwaltung

 Small
bis 10 Einheiten
Medium
ab 11 Einheiten
Large
ab 40 Einheiten
Eine ordentliche Eigentümerversammlung p.a.
Ein Umlaufbeschluss p.a.
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung 
Führung einer Beschlusssammlung
Jahresabrechnung
Wirtschaftsplan
Vermögensbericht
Bescheinigungen haushaltsnahe Dienstleistungen (35a EStG)
Digitalisierung von neuen Dokumenten
REMMA Portal mit Ticketsystem
Online-Zugriff auf Unterlagen
WEG-Konten-Einsicht
Regelmäßige Objektbegehung 
Abschluss, Betreuung und Kündigung von Dienstleistungserträgen
Laufende Optimierung und Überprüfung von Dienstleistungsverträgen

Angebotseinholung und Koordinierung von Instandhaltungsmaßnahmen

Und viel mehr ...

Alle Leistungen, die nicht Teil des vorstehenden Leistungsverzeichnisses sind, werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Die nachstehenden Preise sind zzgl. 19 % MwSt. zu verstehen.
 300 €
(pro Haus)
 ab 450 €
(pro Haus)
ab 20,95 €
(pro Wohneinheit)
 Angebot anfordernAngebot anfordernAngebot anfordern

 

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich ein gutes Property Management?

Die Qualität ist beim Property Management maßgeblich. Ein wichtiger Qualitätsfaktor ist die Zertifizierung der Verwaltung gemäß § 26a WEG.

Dank der WEG-Reform (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) wurde die Zertifizierung des Verwalters gemäß § 26a WEG eingeführt. Sinn und Zweck ist die längst fällige Qualitätssicherung von Immobilienverwaltern, die letztlich Zugriff auf die Gelder der Gemeinschaft haben und denen mit der Bestellung als Immobilienverwalter Verantwortung über einen Gegenstand von erheblichem wirtschaftlichem Wert übertragen wird. Hinzukommt die zunehmende Komplexität der Immobilienverwaltung durch immer weitreichendere gesetzliche Regelungen in Bezug auf Sanierungspflichten der Eigentümer oder des WEG-Rechts.

Neben der Sachkunde ist der Serviceanspruch eines Property Management besonders essenziell. Gerade die zügige Schadensbeseitigung ist beispielsweise wichtig, damit sich Schäden nicht verfestigt, keine Folgeschäden entstehen und keine Mietminderungen drohen.

Auch bei der Auftragsvergabe an Handwerker und sonstige Dienstleister sollte das Property Management auf ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis achten.

Somit muss Ihre Verwaltung gut erreichbar sein und zügig lösungsorientiert vorgehen. Gerade bei sehr kleinen Verwaltungen kann wegen Krankheit, Urlaub oder Überlastung Einiges unter den Tisch fallen. Wir empfehlen daher auf die Reaktionszeit und Verwaltungsgröße zu achten.

REMMA ist eine zertifizierter Verwaltung gemäß § 26a WEG. Ferner sind wir im besonderen Maße auf Werterhalt und Wertsteigerung Ihrer Immobilie(n) fokussiert und zeichnet uns durch eine schnelle und effektive Problemlösung aus.

Welche Anforderungen werden an eine Zertifizierung nach § 26a WEG gestellt und wozu ist diese gut?

Gemäß § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Die Zertifizierungspflicht dient der Qualitätssicherung bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, indem ein Sachkundenachweis gefordert wird.  Die Zertifizierungspflicht ist lange überfällig und sehr zu begrüßen. Für die Verwaltung von Mietshäusern besteht keine gesetzliche Zertifizierungspflicht. 

Faktisch ist die Zertifizierung keine Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis als Verwalter gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Sie stellt auch kein Substitut für die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO dar. Vielmehr ist ab dem 1. Dezember 2023 (mit wenigen Ausnahmen) allein die Verwaltung durch einen zertifizierten Verwalter als ordnungsgemäße Verwaltung der WEG-Gemeinschaft zu qualifizieren. 

Es gibt Berufsgruppen, bei denen die Sachkunde laut Gesetzgebung als vorhanden angesehen wird und die von der Zertifizierungspflicht befreit sind. Zu diesen Berufsgruppen gehören gemäß § 7 S. 1 ZertVerwV unter anderem Volljuristen oder Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

Was passiert, wenn wir keinen (zertifizierten) Verwalter für unsere Gemeinschaft finden?

Angesichts des Mangels an Immobilienverwaltern im Allgemeinen und zertifizierten Verwaltern im Besonderen stellt sich die Frage, wie damit umgegangen werden kann, wenn Sie keinen (zertifizierten) Verwalter finden. 

Insbesondere kleinere WEGs in ländlicheren Gebieten finden zunehmend gar keinen Immobilienverwalter. Hintergrund ist insbesondere der mit der Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung von Eigentümerversammlung verbundene Aufwand, den die Verwaltungsgebühr meist nicht abzudecken vermag. 

Gerade als keine WEG besteht die Möglichkeit, dass ein WEer als Verwalter bestellt wird und die Eigentümerversammlung eigenständig organisiert und durchführt wird. Für die restliche Verwaltungstätigkeit wie die Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, die Kontoführung sowie das Handwerkermanagement lassen sich in der Regel Immobilienverwaltung leichter finden. 

Was ist, wenn Sie keinen zertifizierten Verwalter für Ihre Gemeinschaft finden?
Grundsätzlich gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Somit hat jeder WEer nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Möglicherweise greift aber die nachfolgende gesetzliche Ausnahmeregelung, sodass es keines zertifizierten Verwalters für Ihre WEG bedarf:
Es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte,
ein WEer wurde zum Verwalter bestellt und
weniger als ein Drittel der WEer (§ 25 Abs. 2) verlangt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

Achtung: „Es dürfen in der Anlage maximal acht Sondereigentumsrechte (Einheiten) vorhanden sein, wobei nicht nur Wohnungen, sondern auch Teileigentumsrechte, insbesondere Stellplätze i.S.v § 3 Abs. 1 S. 2 zu berücksichtigen sind.“ 
(Quelle: Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 26a Rn. 10).

Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr bei REMMA und nach welchen Kriterien bemisst sich diese?

Jede Immobilie und damit auch der mit ihrer Verwaltung verbundene Aufwand ist individuell. Deshalb erhalten Sie von uns ein auf Ihre Liegenschaft maßgeschneidertes Verwaltungsangebot.

Maßgebliche Faktoren für die Verwaltungsgebühr sind unter anderem Baujahr, Größe der Liegenschaft, Anzahl der zu verwaltenden Einheiten, Lage, bestehende Rechtsstreitigkeiten, Sanierungs- und Modernisierungszustand sowie anstehenden Maßnahmen. 

Gerade bei kleineren WEGs besteht die Möglichkeit, dass Sie die Eigentümerversammlung eigenständig organisiert und durchführt und uns mit den darüberhinausgehenden Verwaltungstätigkeiten beauftragen, um Ihre Verwaltungskosten zu reduzieren.