Der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wird aktuell durch ein umfangreiches Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) unterstützt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich insbesondere an Wohnungseigentümergemeinschaften und soll den Aufbau von Ladeinfrastruktur an privaten Stellplätzen erleichtern. Damit bietet sich für viele WEG eine interessante Möglichkeit, ihre Immobilie zukunftsfähig aufzustellen und gleichzeitig Investitionskosten zu reduzieren.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind unter anderem:
- die Installation von Ladeinfrastruktur, beispielsweise Wallboxen,
- die technische Ausstattung und Vorverkabelung von Stellplätzen,
- der erforderliche Netzanschluss sowie
- damit verbundene bauliche Maßnahmen.
Wer kann die Förderung nutzen?
Das Förderprogramm richtet sich unter anderem an:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
- private Vermieter,
- kleine und mittlere Unternehmen sowie
- Wohnungsbaugesellschaften und größere Immobilienunternehmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Ausführung kann die Förderung pro Stellplatz betragen:
- bis zu 1.300 € bei Vorbereitung der Ladeinfrastruktur ohne Wallbox,
- bis zu 1.500 € mit installiertem Ladepunkt,
- bis zu 2.000 € bei einer Lösung für bidirektionales Laden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze für Ladeinfrastruktur vorbereitet und mindestens sechs Stellplätze einbezogen werden. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW je Ladepunkt.
Welche Fristen gelten?
Die Antragstellung ist nach den veröffentlichten Informationen seit dem 15. April 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften und kleinere Eigentümer ist derzeit der 10. November 2026 als Antragsfrist vorgesehen.
Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften?
Gerade bei größeren Stellplatzanlagen kann die Förderung einen erheblichen Teil der notwendigen Investitionen abdecken. Für Eigentümergemeinschaften kann es sich daher lohnen, frühzeitig zu prüfen, ob die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
REMMA unterstützt Sie gerne dabei, zu prüfen, ob Ihr Objekt für das Förderprogramm in Frage kommt, und begleitet Sie bei den nächsten Schritten zur Umsetzung.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Stand: März 2026
Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV) – Förderprogramm Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
Hinweis: Maßgeblich für Förderfähigkeit, Förderhöhe und Fristen sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Informationen des Fördergebers.







