Leerstehende Büro-, Praxis- oder andere Gewerbeflächen bieten vielerorts Potenzial für dringend benötigten Wohnraum. Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) unterstützt der Bund die Umwandlung bislang nicht zu Wohnzwecken genutzter Immobilien in neuen Wohnraum. Für das Jahr 2026 stehen hierfür 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Umbau von beheizten Nichtwohngebäuden oder entsprechenden Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch die Maßnahme muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Förderfähig können beispielsweise Kosten für Rückbau, Statik, Grundrissänderungen, Innenausbau, Treppenhäuser und Zugänge sowie bestimmte Planungs- und Baubegleitungsleistungen sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten von maximal 100.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit. Damit ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Bei mehreren Wohneinheiten kann die Förderung grundsätzlich bis zu 300.000 Euro betragen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
- Privatpersonen und private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften
- Personengesellschaften und Genossenschaften
- Kommunale und andere öffentliche Träger
Damit kann das Programm auch für Wohnungseigentümergemeinschaften mit vorhandenen Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzten Immobilien interessant sein.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die neu entstehenden Wohnungen müssen grundsätzlich mindestens den energetischen Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erreichen. Für Baudenkmale gelten gesonderte Anforderungen. Zudem ist für die Förderung ein zugelassener Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Wichtig ist außerdem, dass der Förderantrag rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, beispielsweise zur energetischen Sanierung, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Antragstellung bereits möglich
Das Förderprogramm ist zum 1. Juli 2026 gestartet. Förderanträge können direkt bei der KfW gestellt werden. Nach aktuellem Stand ist eine Antragstellung längstens bis zum 31. Dezember 2026 möglich und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Fördermittel.
Interessant für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Umwandlung bislang ungenutzter Gewerbeflächen kann nicht nur zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern auch bestehende Immobilien aufwerten und neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Durch die aktuelle Förderung kann ein Teil der mit dem Umbau verbundenen Investitionskosten abgefedert werden.
REMMA unterstützt Sie gerne bei der ersten Prüfung, ob ein Objekt beziehungsweise eine vorhandene Gewerbefläche grundsätzlich für das Förderprogramm in Betracht kommt, sowie bei der Koordination der weiteren Schritte.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.
Stand: April 2026
Quelle: KfW – „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss 266); Förderrichtlinie des Bundes vom 16.03.2026, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 02.04.2026.







